Die Umsatzsteuer ID muss in bestimmten Fällen beantragt und unter anderem auf Rechnungen angegeben werden. Im Rahmen dieses Artikels werden wir erläutern, worum es sich bei dieser Nummer handelt, welchem Zweck sie dient, wer diese Nummer benötigt und wie der Antrag der USt-ID abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Umsatzsteuer-ID sorgt dafür, dass Unternehmen eindeutig identifiziert werden können. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
- Wenn Unternehmen Geschäfte mit dem EU-Ausland machen, dann benötigen sie dafür eine USt-ID. Diese muss auf der Rechnung angegeben werden.
- Innerhalb von Deutschland reicht die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen aus. Es kann allerdings auch wahlweise die USt-ID verwendet werden.
Was ist die Umsatzsteuer ID?
Bei der Umsatzsteuer ID handelt es sich um eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der EU. Sie wird auch als Umsatzsteuer Identifikationsnummer oder abgekürzt als USt-ID bezeichnet. Die Umsatzsteuer ID stellt eine eigenständige Nummer dar. Unternehmer können diese zusätzlich zu ihrer Steuernummer beantragen.
Verwendungszweck der Umsatzsteuer-ID
Die Umsatzsteuer-ID wird eingesetzt, damit Unternehmen Geschäfte zwischen verschiedenen EU-Ländern abwickeln können. Denn für Geschäfte innerhalb der Europäischen Union gilt, dass bei der Rechnungsstellung an ein Unternehmen im EU-Ausland die Umsatzsteuer-ID angegeben werden muss. Hierdurch soll der innergemeinschaftliche Dienstleistungs-und Warenverkehr der EU vereinfacht werden.
Praktische Verwendung der Umsatzsteuer ID
Die Umsatzsteuer ID kommt in der Praxis bei verschiedenen Anwendungsfällen zum Einsatz. Daher werden wir in den nächsten Abschnitten im Detail erläutern, wann die Umsatzsteuer ID angewendet wird.
Verwendung in Rechnungen
Für Rechnungen, die an deutsche Unternehmen oder Personen gestellt werden, besteht die Pflicht, entweder die USt-ID oder die Steuernummer anzugeben. Das bedeutet, dass Unternehmer in diesem Fall ein Wahlrecht haben und die Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung ausweisen können, dies aber nicht müssen. Hat der Empfänger der Leistungen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland, dann ist die Angabe der USt-ID auf der Rechnung verpflichtend. Bezieht ein deutsches Unternehmen Leistungen aus dem Ausland, dann muss ebenfalls die Umsatzsteuer-ID angegeben werden. Entsprechende Rechnungsprogramme können die Buchhaltung erleichtern, indem die Umsatzsteuer-ID und weitere Pflichtangaben bereits auf der Rechnungsvorlage erscheinen.
Meldung der Umsatzsteuer bei den Finanzbehörden
Bei der Zusammenfassenden Meldung muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden. Diese Meldung wird monatlich oder quartalsweise beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Diese Meldung ist allerdings nur dann erforderlich, wenn innergemeinschaftliche (gemeint ist innerhalb der EU) Leistungen erbracht werden.
Abführung der Umsatzsteuer
Im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung müssen Unternehmen die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Auch in diesem Fall muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden.
Verwendung im Impressum deiner Webseite
Die Angabe der USt-ID ist auch im Impressum von Webseiten verpflichtend. Sollte eine USt-ID vergeben worden sein, dann ist der Betreiber der Webseite dazu verpflichtet, diese gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG (Telemediengesetz) im Impressum anzugeben.
USt-IdNr. überprüfen
Unternehmen müssen bereits vor dem Abschluss eines Geschäfts innerhalb der Europäischen Union die USt-ID ihres Geschäftspartners einer Überprüfung unterziehen. Um die Nummer des Geschäftspartners zu überprüfen, können die Dienste des Bundeszentralamts für Steuern in Anspruch genommen werden. Unternehmen können online eine Abfrage stellen und das rund um die Uhr, sofern keine Wartungsarbeiten anstehen. Es gibt Webseiten, die kostenlose Tests der USt-ID ermöglichen, wie zum Beispiel Experte.de oder ustidpruefen.de.
Anforderungen an die Umsatzsteuer ID
Eine Umsatzsteuer ID ist für diejenigen Unternehmer erforderlich, die umsatzsteuerpflichtig sind und mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land Geschäfte machen möchten. Dementsprechend ist die USt-ID für Unternehmen verpflichtend, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen und B2B-Geschäfte außerhalb von Deutschland und innerhalb der EU betreiben.
Beantragung der Umsatzsteuer ID
Eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen, stellt keinen besonders komplizierten Prozess dar. Trotzdem möchten wir in den folgenden Abschnitten auf die einzelnen Schritte eingehen, sodass keine Fragen offenbleiben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um eine USt-ID erhalten zu können, kann direkt bei der Gründung eines Unternehmens der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Innerhalb dieses Fragebogens muss lediglich ein Kreuz an der richtigen Stelle gesetzt werden, und zwar unter 8.8, um die Nummer zu beantragen. Im nächsten Schritt versendest du den Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern. Es ist allerdings auch möglich, eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an das Bundeszentralamt zu schicken und dieses um die Erteilung einer USt-ID zu bitten.
Benötigte Dokumente
Es werden keine besonderen Dokumente benötigt, um die USt-ID zu erhalten. Es reicht, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitsamt aller erforderlichen Informationen zu versenden oder einen schriftlichen Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern zu schicken. Der Antrag muss allerdings Name, Anschrift, Steuernummer und die Angabe des zuständigen Finanzamts enthalten.
Nach der Beantragung
Nach der Beantragung muss nur noch auf die Vergabe der USt-ID gewartet werden. Dabei wird die Nummer über den postalischen Weg übermittelt. Dem Antragsteller entstehen hierdurch keine Kosten.
Steuernummer VS Umsatzsteuer-ID: Wann wird welche Nummer verwendet?
Wenn eine Rechnung an ein anderes Unternehmen innerhalb von Deutschland gesendet wird, dann reicht die Angabe der Steuernummer aus. Soll allerdings eine Rechnung an einen Betrieb im EU-Ausland gesendet werden, dann muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden.
Fazit
Bei der Umsatzsteuer-ID handelt es sich um eine wichtige Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Wenn Unternehmen Geschäfte mit Kunden im EU-Ausland machen, dann muss diese Nummer bei der Rechnungsstellung angegeben werden, um die jeweiligen Unternehmen eindeutig identifizieren zu können. Innerhalb von Deutschland kann, aber muss die USt-ID nicht angegeben werden. Am einfachsten ist es, die USt-ID bereits bei Gründung des Unternehmens zu beantragen, da hier lediglich ein Häkchen beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gesetzt werden muss.